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Um das Schadenspotential bei Extremereignissen wie Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten an Wohngebäuden zu reduzieren, gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen für Maßnahmen der privaten Vorsorge. Das betrifft insbesondere Gebiete, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden.