Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Doppelhaushalt)
Bekanntmachung
Gemeinde Reinhardtsdorf - Schöna
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
(Doppelhaushalt)
Der Entwurf der Haushaltssatzung / Haushaltsplan für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird nach § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Zeit vom 22.01.2025 bis 30.01.2025
in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Kämmerei - Zimmer 16, zur Einsichtnahme während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt.
In diesem Zeitraum kann zusätzlich im Gemeindeamt Reinhardtsdorf, Waldbadstraße 52d/e während der Öffnungszeiten Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan genommen werden.
Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben; diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt (am 22.01.2025) und endet am 10.02.2025.
Die Einwendungen gegen den Entwurf sind schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Schandau oder der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna zu erheben.
Dienstzeiten der Stadtverwaltung Bad Schandau:
montags | 9.00 - 12.00 Uhr |
dienstags | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
mittwochs | 9.00 - 12.00 Uhr |
donnerstags | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
freitags | 9.00 - 12.00 Uhr |