wichtiger Hinweis zur Zustellung des Amtsblattes
Durch Mitteilung der Bundesnetzagentur und aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen darf das Amtsblatt nur noch in Briefkästen eingeworfen werden, die keinen Aufkleber oder Hinweis wie bspw. „Keine Werbung“ tragen.
Alle Briefkästen, die mit einem Werbeeinwurfverbot gekennzeichnet sind, bekommen ab Oktober 2024 kein Amtsblatt mehr zugestellt.
Die Haushalte, die solch einen Vermerk an ihrem Briefkasten haben, können sich das Amtsblatt kostenlos in der Gemeindeverwaltung zu den regulären Öffnungszeiten abholen.
Jederzeit abrufbar bleibt das Amtsblatt natürlich auf unserer Homepage unter "Amtsblatt online" .