Stabsstelle Breitband
Amtliche Hausnummer ist Voraussetzung für einen Glasfaseranschluss im geförderten Breitbandausbau
Im Zuge des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde vermehrt festgestellt, dass einzelne Gebäude keine gültige Hausnummer besitzen. Insbesondere betrifft dies Grundstücke mit bestehenden Gebäuden, für die bislang keine eigenständige amtliche Hausnummer vergeben oder an das Vermessungsamt übermittelt wurde. Dazu zählen beispielsweise Dreiseitenhöfe oder Grundstücke, bei denen mehrere Gebäude vorhanden sind, jedoch lediglich eine Hausnummer vergeben wurde.
Für den geförderten Glasfaserausbau können ausschließlich Adressen berücksichtigt werden, die über eine offizielle Anschrift verfügen. Das heißt, die Anschrift inklusive Straßenname und Hausnummer muss von der zuständigen Kommune vergeben und im Liegenschaftskataster geführt sein. Zu erkennen ist dies für jedermann, wenn die jeweilige Adresse im Geoportal Sachsen unter www.geoviewer.sachsen.de einsehbar ist.
Wird ein separater Glasfaseranschluss benötigt, aber festgestellt, dass das entsprechende Wohn- oder Gewerbegebäude bislang über keine offizielle Hausnummer verfügt, ist diese durch den Grundstückseigentümer frühzeitig zu beantragen. Möglich ist dies bei der Kommune. Dabei ist zu beachten, dass für die Vergabe einer Hausnummer je nach kommunaler Satzung Gebühren anfallen können.
Die Adressen, die noch keinen gigabitfähigen Anschluss besitzen oder nicht im Weiße-Flecken-Ausbau sowie eigenwirtschaftlichem Ausbau die Möglichkeit auf einen Glasfaseranschluss erhalten haben, werden im Dunkelgraue-Flecken-Programm des Landkreises ausgebaut. Die Dunkelgrauen Flecken können in der Breitbandkarte unter https://geoportal.landratsamt-pirna.idu.de/?permalink=1gbC4xr eingesehen werden.