Nach § 99 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung ist dem Gemeinderat jährlich ein Bericht über die Eigenbetriebe und die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts vorzulegen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Beteiligungsberichte besteht fortlaufend in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Kämmerei Zimmer 16 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung und ab sofort in der Internetpräsentation der Gemeinde unter der Rubrik „Finanzen/Haushalt"